AGB
AGB / Reisebedingungen
Verträge sind ein wichtiger Bestandteil des Miteinanders, wenn es darum geht, dass Leistungen mit einem Kostenaufwand verbunden sind. Insofern bitten wir Sie, dass Sie sich den Inhalt dieser Reisebedingungen aufmerksam durchlesen. Gerne stehen wir Ihnen für etwaige Rückfragen zur Verfügung. Beachten Sie bitte, dass wir keine Tätigkeit als Reiseveranstalter im Sinne des § 651 BGB ausüben. Als Reservierungszentrale liegt unsere Aufgabe darin, dass wir einen Vertrag zur Beherbergung zwischen Ihnen und einem Angebotspartner vermitteln.
1. Abschluss des Vermittlungsvertrages
Der Abschluss des Vermittlungsvertrages kommt durch Schriftform wie Brief, Mail, Fax oder mittels telefonischer Reservierung zustande. Der Vertrag wird umgehend dokumentiert und geht Ihnen als Bestätigung und Rechnung zu. Weicht unsere Bestätigung von Ihrer Anmeldung ab, liegt ein neuer Vertrag vor, an welchen wir uns gebunden halten. Wünschen Sie als Anmelder nicht innerhalb von 10 Tagen (schriftlich) eine entsprechende Änderung, gilt der neue Vertrag als stillschweigend akzeptiert.
2. Zahlung des Reisepreises
Mit Abschluss des Vertrages wird die ausgewiesene Anzahlung sofort fällig. Zur Sicherstellung Ihrer Reservierung leisten Sie Ihre Anzahlung an die ausgewiesene Kontoverbindung, wobei die Höhe der Anzahlung (je nach Vorgabe des gebuchten Hotels) rund 20 % des Reisepreises beträgt. Den Restbetrag entrichten Sie bitte vor Ort. Zahlungen vor Ort leisten Sie direkt an das gebuchte Hotel oder, sofern Sie sich auf Ischia befinden und von unserer Agentur Trivet betreut werden, an den jeweiligen Mitarbeiter der Agentur. Direktzahlungen an die Mitarbeiter der Agenturen leisten Sie bitte als Barzahlung. Bei Nichtzahlung der Anzahlung erhält der Reiseanmelder eine Zahlungsaufforderung mit Fristsetzung zur Begleichung der Anzahlung. Wird danach keine Anzahlung geleistet, ist der Reisevermittler (italianova.de/hotel-abano.de/ischia-hotel.de) berechtigt, den Reisevertrag zu kündigen und die Buchung zu stornieren. In diesem Fall werden die gemäß Ziffer 8 berechneten Kosten als Schadenersatz geltend gemacht.
3. Gebühren
Für unsere Dienstleistungen erheben wir Gebühren, die für allgemeine Betriebskosten wie Telefon. Internetportale etc., verwendet werden. Derzeit betragen unsere Gebühren Euro 12.- wobei für Kinder (bis 12 Jahre) Euro 5.-, belastet werden. Buchungen von Studio- oder Appartementwohnungen werden mit einer Pauschale von Euro 40.- belastet. Gleiches gilt für Pauschalreisen.
4. Leistungen
Die vertraglichen Leistungen orientieren sich an unseren Internetausschreibungen, wobei das beworbene Hotel oder Appartementanlage für die Richtigkeit der Ausschreibung verantwortlich zeichnet. Darstellungen und Beschreibungen erfolgen immer auf Geheiß und Vorgabe des jeweiligen Hotels. Etwaige touristische Einstufungen erfolgen auf Verlangen des beworbenen Hotels und sind durch dieses zu verantworten. Einstufungen basieren grundsätzlich auf Landeskategorien.
5. Preisänderungen
Zu Preiserhöhungen im gesetzlichen Rahmen sind wir nur dann berechtigt, wenn zwischen Vertragsschluss und Reiseantritt mindestens ein Zeitraum von 4 Monaten liegt. Eine Erhöhung ist nur dann statthaft, wenn dem Vertragspartner eine genaue Berechnung und der Grund der Erhöhung mitgeteilt wurde.
6. Leistungsänderung
Änderungen und Abweichungen, die nach Vertragsschluss notwendig werden und nicht wider Treue und Glaube herbeigeführt wurden, sind nur zulässig, wenn sich der Gesamtzuschnitt der Reservierung nur unwesentlich verändert und keine besonderen Leistungseinschnitte gegeben sind.
7. Änderungen/Umbuchung auf Verlangen des Reiseanmelders
Änderungen oder Umbuchungen nach Vertragsschluss sind jederzeit möglich. Die Kosten hierfür betragen bis zum 30. Tag vor Anreise 30 % des Reisepreises. Änderungen, die ab dem 29. vor Anreise erfolgen, sind nur durch Rücktritt und Neuanmeldung (siehe Punkt 8. Rücktritt des Reisenden) möglich. Sofern wir weitere Leistungen wie z.B. Flüge, Mietwagen etc. für Sie vermittelt haben und diese ebenfalls von Änderung oder Umbuchung betroffen sind, gelten die Bestimmungen des jeweiligen Leistungsträgers.
8. Rücktritt des Reisenden
Im Fall des Reiserücktritts ergeben sich je Person folgende Stornokosten:
Rücktritt bis zum 30. Tag vor Reiseantritt 30 % des Reisepreises
Rücktritt vom 29. Tag bis 22. Tag vor Reiseantritt 35 % des Reisepreises
Rücktritt vom 21. Tag bis 15. Tag vor Reiseantritt 50 % des Reisepreises
Rücktritt vom 14. Tag bis 07. Tag vor Reiseantritt 75 % des Reisepreises
Rücktritt vom 06. Tag vor Reiseantritt 100 % des Reisepreis
Eine Rückvergütung der bei Reiseanmeldung entrichteten Bearbeitungsgebühren erfolgt nicht. Sofern wir Leistungen wie z.B. Flüge, Mietwagen etc. für Sie vermittelt haben und diese ebenfalls von Rücktritt und Stornierung betroffen sind, gelten hierzu die Bestimmungen des jeweiligen Leistungsträgers.
9. Reiseabbruch
Erfolgt ein Reiseabbruch aus Gründen, die in der Sphäre des Reisenden liegen, kann italianova.de/hotel-abano.de/ischia-hotel.de keine Haftung übernehmen. Etwaige Mehrkosten, die in der Sache begründet sind, gehen Zulasten des Reiseanmelders. Grundsätzlich wird von uns der Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung empfohlen.
10. Rücktritt durch Hotel-Abano.de
Für den Fall dessen, dass für eine Reservierung (Reise/Gruppenreise) eine Mindestteilnehmerzahl ausgeschrieben wurde, die aus welchen Gründen auch immer nicht erreicht wurde, kann der Reisevermittler bis 2 Wochen vor Reisebeginn vom Vermittlungsvertrag zurücktreten. Überdies besteht ein Rücktrittsrecht infolge von unerwarteten Umständen wie Naturkatastrophen, Krieg, höhere Gewalt und innere Unruhen. Für Leistungen, die der Reisevermittler bis zum Rücktritt erbracht hat, kann ein Ausgleich vom Reiseanmelder verlangt werden.
11. Pass und Visavorschriften
Der jeweilige Reiseanmelder trägt die Verantwortung dafür, dass alle Reiseteilnehmer der von ihm gebuchten Reise über gültige Reisepapiere und Dokumente verfügen. Rücktritte oder Umbuchungen aus Mangel an gültigen Reisepapieren haben ein 100 % Storno zur Folge.
12. Reiseanmelder aus Nachbarländern
Reiseanmelder aus anderen Ländern erklären sich damit einverstanden, dass etwaige Mehrkosten, die aus Überweisungen aus dem Ausland resultieren, zu Lasten des Anmelders gehen. Ebenso verpflichten sich ausländische Reiseanmelder sämtliche Bestimmungen und Bedingungen aus diesem Vertrag mit Erteilung des Auftrages zur Vermittlung anzuerkennen.
13. Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen
Für den Fall dessen, dass eine der vorstehenden Bestimmungen jetzt oder in Zukunft gegen die aktuelle Rechtsprechung und/oder die guten Sitten verstößt, hat dieses nicht automatisch zur Folge, dass die Unwirksamkeit aller Bestimmungen gegeben ist.